Sachzuwendungen und Geschenke an Nichtarbeitnehmer

Gerade auch jetzt wieder zur Weihnachtszeit schenken viele Unternehmen auch ihren Kunden und Lieferanten oder andere hilfreiche Nichtarbeitnehmer eine Kleinigkeit.

Bis 10 Euro kein Problem, volle Abzugsfähigkeit fü den Betrieb bleibt erhalten.

Bei Geschenken über 35 Euro auch kein Problem. Geschenke sind nicht absetzbar und müssen entweder vom Empfänger (was keine macht) oder vom Schenkenden pauschal mit 30 % versteuertwerden.

Was ist aber mit Geschenken zwischen 10 und 35 Euro ?

Geschenke bis 35 sind zwar absetzbar, sie sind aber nach geltendem Lohnsteuerrecht vom Schenker mit 30 % zu versteuern. Das dies sehr häufig vergessen wird, nun ja!

Es freut sich dafür der Lohnsteuerprüfer für das leicht erzielte Mehrergebnis.

Nunmehr wurde dagegen geklagt. Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 20.09.2011 – 2 K 41/11 die fiskalische Sichtweise unterstützt. Aber wegen grundsätzlicher Bedeutung eine Revision zugelassen. Die wurde auch eingelgt.

Wenn Sie davon betroffen sind, sollten Sie gegen Lohnsteuerhaftungsbescheide Einspruch mit einem Antrag auf Ruhen lassen des Verfahrens einlegen.

Bis dass der BFH entscheide. Amen

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