Steuertipp Lohn (VII) Ersatz von Fahrtkosten

Ich möchte an dieser Stelle speziell auf die Erstattung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinweisen.

Ein Arbeitnehmer kann seine Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit 30 Cent pro Entfernungskilometer von der Steuer absetzen. Doch die Auswirkung ergibt sich nur in Abhängigkeit des eigenen, persönlichen Steuersatzes und man muss erst einmal schauen, ob man über den Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro hinauskommt. Sehr oft geht damit die steuerliche Absetzbarkeit flöten.

Hier ist es interessant zu wissen, dass der Arbeitgeber die Entfernungskilometer dem Arbeitnehmer im Rahmen der Höchstbeträge auch erstatten kann. Für den Arbeitnehmer bedeutet das einen 100%-igen Vorteil, denn der Bezug ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ! Und der Werbungskostenabzug kommt dann bei der eigenen Erklärung noch oben drauf.

Der Arbeitgeber muss den Fahrtkostenersatz pauschal mit 15 % (plus Soli) versteuern.

Insbesondere wenn Gehaltserhöhungen anstehen, sollte man sich an diese Gestaltungsmöglichkeit erinnern. Wie gesagt für den Arbeitnehmer keine Abzüge, keine Schmälerung durch den WK-Pauschbetrag und für den Arbeitgeber eine Ersparnis von circa 7-10% Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsanteil/Umlage ./. 15%-pauschale LSt + Soli). Für beide Seiten eine win-win-Situation.

Anmerkung: Trotz sorgfältiger Recherche können im Steuertipp auch Fehler enthalten sein, bzw. durch Gesetz und Rechtsprechung überholt werden. Der Steuertipp erhebt keinen Anspruch auf vollständige Darstellung. Eine Haftung kann hierfür nicht übernommen werden. Einzelheiten sind in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater abzuklären.

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