Splittingtarif für gleichgeschlechtlich eingetragene Lebensgemeinschaften ?

Das was nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht bereits gilt, soll nicht auch für die Einkommensteuer gelten ?

Das FG Köln hat mit Beschluss vom 07.12.2011 4 V 2831/11 sich klar auf die Seite der Kläger, eine eingetragene Lebensgemeinschaft, gestellt. Das FG hält die derzeitige Einkommensteuerliche Regelung für Verfassungswidrig.

Aufgrund grundsätzlicher Bedeutung wurde Beschwerde beim BFH zugelassen. Die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 getroffenen Entscheidungen zur Erb- und Schenkungssteuer dürften wohl auch zu einem ähnlich positiven Urteil in den laufenden Verfahren (AZ 2 BvR 909/06 und 2 BvR 288/07) führen.

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