Steuertipp zum Investitionsabzugsbetrag (II)

Heute kommen wir zu einer weiteren Gestaltung zum InvAbzB.

Wie im Tipp I dargestellt wird der InvAbzB bei Inanspruchnahme als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten behandelt. Genau das kann man sich legal zu nutze machen.

Beispiel 1: Ziel Anwendung der GWG Sammelposten-Regelung

Geplante Anschaffung einer Schreibtischkombination über 1.300 Euro im Jahr 2014. Nach den amtlichen AfA-Tabellen wäre für Büromöbel eine Abschreibung über 13 Jahre vorzunehmen ! AfA linear = 100 Euro/p.a.

Bildung eines InvAbzB im Jahr 2013 über 40 % = 520 Euro. Folge im Jahr der Anschaffung 2014 1.300 abzüglich InvAbzB 520 = Anschaffungskosten (AK) 780 Euro.

AK = unter 1.000 Euro = Anwendung GWG Sammelposten-Regelung = Abschreibung über 5 Jahre.

Ergebnis: Die Schreibtischkombination ist bereits nach 5 Jahren, statt nach 13 Jahren komplett abgeschrieben.

Beispiel : Ziel Anwendung GWG-Sofortabschreibung

Geplante Anschaffung im Jahr 2015 eines Computers über 500 Euro und eine Schreibtisches über 500 Euro. Normale Abschreibung Computer über 3 Jahre; normale Abschreibung Schreibtisch über 13 Jahre. Alternative Abschreibung Computer und Schreibtisch zusammen 1.000 Euro und Anwendung der GWG-Sammelposten-Regelung über 5 Jahre.

Nun aber Bildung eines InvAbzB im Jahr 2013 für den Computer 40 % = 200 Euro und für den Schreibtisch ebenfalls 40 % = 200 Euro.

Behandlung im Jahr der Anschaffungen: AK Computer 500 minus 200 = 300 Euro; ebenso Schreibtisch 500 minus 200 = 300 Euro. Damit liegen beide Investitionen im GWG-Sofortabschreibungsbereich von 150-410 Euro.

Ergebnis: Der Schreibtisch und der Computer sind bereits im Jahr der Anschaffung, statt nach 3, 5, 13 Jahren, komplett abgeschrieben.

Anmerkung: Zu weiteren Gestaltungsmöglichkeiten und Details fragen Sie Ihren Steuerberater.

 

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