Erleichterungen bei der Berücksichtigung von volljährigen Kindern ab 2012

Bisher konnten Kinder, die sich in Ausbildung befanden, nur berücksichtigt werden, wenn die Summer der eigenen Einkünfte und Bezüe nicht mehr als 8.004 Euro im Jahr betrugen.

Ab 2012 entfällt diese Einkommensgrenze.

Aber beachten: Im Rahmen dieser Umstellung werden Kinder über 18 nur noch bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung begünstigt. Insoweit müssen Eltern und Arbeitgeber aufpassen, dass ein beschäftigtes volljähriges Kind ab 2012 einer schädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen kann und damit die Förderung entfällt. Erlaubt ist aber eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (400-EUR-Job).

Mehr Infos erhalten Sie nachgeliefert, wenn der komplette Wortlaut amtlich veröffentlicht wurde und Detailfragen geregelt wurden.

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