OFD Karlsruhe zur Umsatzsteuer bei Gutscheinen

Ein alltäglicher Fall aus der Geschäftspraxis:

Ich als Unternehmer schenke jemanden einen Geschenkgutschein. Ich bekomme hierfür eine Quittung oder Rechnung, mal mit USt-Ausweis, mal ohne USt-Ausweis. In der Praxis besteht auch bei den ausstellenden Unternehmen die viele Gutscheine „verkaufen“ Unsicherheit, ob die Rechnug mit oder ohne USt auszustellen ist. Für mich als Schenker ist also der USt-Ausweis wichtig, ob ich denn Vorsteuer geltend machen kann oder nicht.

Die OFD Karlsruhe führt hierzu mit Verfügung vom 25.08.2011 – S 7270 aus:

Werden Gutscheine ausgegeben, deren Leistung nicht konkretisiert wurden, sind die Gutscheine lediglich als Zahlungsmittel (Geldersatz) anzusehen. Das Gutschein ausstellende Unternehmen darf keine Umsatzsteuer ausweisen.

Beispiel: Ein Kaufhaus stellt einen Gutschein zum Bezug von Waren aus dem gesamten Sortiment aus; ein Kino steltt einen Gutschein aus, mit dem sowohl eine Filmvorführung als auch Snacks oder Getränke erworben werden dürfen.

Werden Gutscheine mit einem konkreten Leistungsanspruch ausgegeben, handelt es sich bei dem Gutschein um eine „Anzahlung“. Und Anzahlungen unterliegen der Umsatzsteuer. Das Gutschein ausstellende Unternehmen muss die gültige Umsatzsteuer ausweisen.

Beispiel: Ein Restaurant stellt einen Gutschein über ein Lunchbuffet aus; ein Kino erstellt ein Gutschein über Filmvorführungen.

Quelle: NWB Datenbank

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.